Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stadtmarketing Bad Gandersheim GmbH
Sommerfestival am See
12. und 13. Juli 2025 auf der Osterberg-Plaza in Bad Gandersheim
1. Veranstalter
1.1 Veranstalter ist die Stadtmarketing Bad Gandersheim GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Elisabeth Klapprotz-Opitz, Fronhof 1, 37581 Bad Gandersheim (nachfolgend „Veranstalter“).
1.2 Veranstaltungsort ist die Osterberg Plaza (Dehneweg 4, 37581 Bad Gandersheim).
1.3 Veranstaltungsdatum ist der 12. und 13. Juli 2025.
1.4 Das Gelände umfasst alle eingezäunten Bereiche des Veranstaltungsortes, für die der Zutritt nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt wird.
2. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter sowie zwischen dem Besucher und dem Veranstalter. Durch den Erwerb eines Tickets wird ein Veranstaltungsvertrag mit dem Veranstalter geschlossen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt auch der Besucher die AGB als verbindlich an.
b) Jeder Kunde und Besucher erkennt die Rechte und Pflichten aus diesen AGB mit dem Ticketerwerb bzw. mit dem Betreten des Geländes an.
c) Das Sommerfestival am Osterbergsee findet auf einem ausgewiesenen Veranstaltungsgelände statt.
3. Vertragsschluss
a) Eine Ticket-Anfrage auf der Website stellt kein Vertragsangebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Dieses erfolgt durch die vollständige Eingabe der relevanten Daten in das Bestellformular und dessen elektronische Übermittlung an eine Vorverkaufsstelle (z. B. Reservix, VR-Tickets). Der Vertrag kommt erst mit der Bestellbestätigung und Rechnungsstellung durch die jeweilige Vorverkaufsstelle zustande.
b) Eine Bestellung ist nur für volljährige und voll geschäftsfähige Kunden möglich.
c) Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch bei Onlinebestellungen besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
4. Weitergabe von Tickets
a) Die Weitergabe oder der Verkauf von Tickets und damit die Übertragung des Besuchsrechts ist grundsätzlich zulässig, außer:
- wenn gegen die empfangende Person ein Hausverbot besteht und dies dem Kunden bekannt war oder hätte bekannt sein müssen,
- wenn das Ticket zu einem höheren Preis als dem Originalpreis angeboten wird,
- wenn ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf vorliegt,
- wenn es sich um ein personalisiertes oder nicht übertragbares Ticket handelt,
- wenn der Weiterverkauf durch nicht autorisierte Dritte (z. B. eBay, Viagogo) erfolgt,
- wenn die Übertragung im Zusammenhang mit nicht autorisierten Werbemaßnahmen, Gewinnspielen o. ä. steht.
b) Bei Verstößen kann der Veranstalter das Ticket sperren, den Zutritt verweigern, ein Hausverbot aussprechen und eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500,00 € verhängen.
c) Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
5. Einlass zum Veranstaltungsgelände
a) Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Das Gelände kann mit einem Festivalbändchen auch nach Verlassen erneut betreten werden.
b) Es erfolgt eine Sicherheitskontrolle einschließlich Leibes- und Taschenvisitation.
c) Der Einlass kann verweigert werden bei:
- Mitführen verbotener Gegenstände (vgl. Ziffer 6),
- stark berauschtem Zustand,
- menschenverachtender oder diskriminierender Haltung,
- Verstoß gegen Jugendschutzvorgaben,
- Verweigerung der Kontrolle durch das Sicherheitspersonal.
d) In diesen Fällen verfällt das Ticket.
e) Bereiche wie Bühne, VIP-Zonen oder Zelte sind zugangsbeschränkt. Bei Kapazitätsgrenzen ist ein Zugang nicht garantiert. Wiedereinlass kann bei Verlassen versagt werden.
6. Verbotene Gegenstände
a) Verboten sind u. a.: Glasflaschen, Drogen, Waffen, Pyrotechnik, Tiere, Drohnen, Fackeln, Trockeneis, Megaphone, Vuvuzelas, politische/religiöse Banner, gefährliche Gegenstände.
b) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
c) Verbotene Gegenstände dürfen vorübergehend sichergestellt werden.
7. Hausrecht & Verhalten auf dem Gelände
a) Das Hausrecht liegt beim Veranstalter. Auf dem Gelände ist es u. a. untersagt:
- verbotene Gegenstände mitzuführen,
- Gewalt auszuüben,
- Gegenstände zu werfen,
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten,
- bauliche Anlagen zu beschädigen,
- gewerblichen Handel oder Werbung ohne Genehmigung zu betreiben,
- nicht freigegebene Bereiche zu betreten.
b) Fotografieren und Filmen mit Smartphones/Digitalkameras ist für private Zwecke erlaubt. Aufnahmen mit Profiausrüstung oder Veröffentlichung bedürfen der Genehmigung.
c) Verstöße führen zum Verweis vom Gelände und ggf. Hausverbot. Das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.
8. Absage oder Abbruch der Veranstaltung
a) Bei Absage vor Veranstaltungsbeginn wird der Eintrittspreis (ohne VVK- und Systemgebühr) erstattet.
b) Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Gefahr für Leib und Leben erfolgt ein Abbruch. In diesem Fall sowie bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
c) Bei Unwettern kann die Veranstaltung unterbrochen und ggf. fortgesetzt werden. Rückerstattungen erfolgen auch dann nicht.
d) Der Veranstalter haftet nicht für Folgeschäden bei Absage oder Verschiebung.
e) Gestaltung, Länge und Inhalt der Darbietungen unterliegen nicht der Verantwortung des Veranstalters.
f) Änderungen im Programm (auch bei Headlinern) berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets, sofern der Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
g) Verspätungen und Programmänderungen werden online bekannt gegeben.
9. Lautstärke und Gesundheit
a) Vor allem in Bühnennähe kann es zu erhöhter Lautstärke kommen. Der Veranstalter empfiehlt dringend die Nutzung von Ohrstöpseln.
b) Der Besucher ist für die Wahl seines Aufenthaltsorts und dessen Dauer selbst verantwortlich.
10. Jugendschutz
a) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
b) Am 12. Juli 2025 ist Jugendlichen ab 16 Jahren der Zutritt nur mit „Muttizettel“ gestattet.
Am 13. Juli 2025 dürfen Kinder bis 14 Jahre nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen.
11. Haftungsbeschränkung
a) Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
b) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt – dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen des Festivals werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären sich Besucher:innen damit einverstanden, dass Bildmaterial, auf dem sie erkennbar sind, für die Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation in Print-, Online- und sozialen Medien verwendet wird. Die Rechte an den Aufnahmen liegen beim Veranstalter.